| NATURGESETZE der Psychologie - Das Grundgesetz der PsychologieDas Grundgesetz der Psychologie finden Sie in meiner Homepage www.psychologie-naturgesetze.info/42405.html beschrieben.
Aus dem dort vorgestellten Naturgesetz - dem Grundgesetz der Psychologie - gehen alle Erscheinungen hervor, die wir der Psychologie zuordnen. Im Wesentlichen geht daraus hervor, dass die Umwelt auf den Menschen wirkt und der Mensch in einem geschlossenen Wirkungsablauf*) durch sein Verhalten auf die Umwelt wirkt. Den Wirkungen zufolge gibt es Veränderungen in der Umwelt, die wiederum auf den Menschen wirken. Bei der Verarbeitung des (aktuellen) Geschehens in der Umwelt, das auf einen Menschen wirkt, haben verschiedene andere Größen Einfluss, wie frühere Ereignisse (früheres Geschehen), die zu Erlebnissen führten und zur Erfahrung wurden. Eine solche komplexe Verarbeitung hat letztlich den Zweck, ein entsprechendes VERHALTEN**) hervorzurufen. Unter den Vorgängen der Verarbeitung von Geschehen sind auch Vorgänge, die bislang nicht genauer beschrieben und bestimmt wurden, jedenfalls unter der Bezeichnung Verdrängung zur Vorstellung gelangt sind. Hier stelle ich ein weiteres Gesetz der Psychologie vor, das sich aus dem Grundgesetz ableiten lässt: Das Verdrängungsgesetz (die Gesetzmäßigkeiten die zur Verdrängung führen und diese ausmachen). Berücksichtigt man bestimmte Eigenschaften der Umwelt und die Eigenschaften eines die Umwelt erlebenden und durch sein Verhalten in die Umwelt wirkenden Menschen, dann geht daraus unter anderem ein Zusammenhang hervor, der sich mit dem Namen Verdrängungsvorgang (Vorgang der Verdrängung und Verschleierung) bezeichnen lässt. Die Beschreibung dieses Zusammenhangs führt zum VERDRÄNGUNGSGESETZ, das Sie hier beschrieben finden!
Ihr Dietmar G. West |
*) Der geschlossene Wirkungsablauf **) Zweck der Verarbeitung des Geschehens In Statist am 05.10.2024: Besucherzähler, Stand am: 30.09.2024 1.348.801 01.08.2024 1.330.638 01.07.2024 1.314.400 01.06.2024 1.295.247 07.05.2024 1.271.732 01.03.2024 1.219.000 01.01.2024 1.192.897 01.12.2023 1.186.550 01.10.2023 1.171.720 01.09.2023 1.165.500 03.08.2023 1.161.043 01.07.2023 1.154.350 01.06.2023 1.148.351 01.02.2023 1.123.794 01.01.2023 1.116.310 01.12.2022 1.109.827 01.11.2022 1.102.832 01.08.2022 1.079.161 01.07.2022 1.071.127 01.06.2022 1.063.500 11.04.2022 1.050.647 01.11.2021 1.013.000 01.09.2021 1.000.400 30.08.2021 1.000.011 12.08.2021 996.473 01.06.2921 981.150 01.04.2021 966.900 11.03.2021 963.279 01.12.2020 949.274 01.11.2020 945.560 01.10.2020 941.180 01.09.2020 936.510 01.08.2020 932.060 01.07.2020 928.406 01.06.2020 924.494 01.05.2020 921.215 01.04.2020 918.562 01.03.2020 915.750 01.02.2020 913.700 01.01.2020 911.156 01.01.2019 858.098 01.10.2018 843.834 | |