Was sind Naturgesetze und was sind nicht Naturgesetze?(17.07.2017)


Inhalt

1.

Was sind Naturgesetze?

Es sind Wirkungszusammenhänge, die ein Naturgesetz ausmachen


Eigenschaften (Größen), Beispiele


Naturgesetze haben sich herausgebildet


Definition der Naturgesetze

2.

Was sind nicht Naturgesetze?


Die Menschen wissen nicht, wovon sie reden


Die naturgesetzliche Erklärung

3.

Der Unterschied (Zusammenfassung)


Vom Menschen gemachte Gesetze sind mehr oder weniger "gut" oder "schlecht"


LEGISLATIVE, JUDIKATIVE, EXEKUTIVE



1. Was sind Naturgesetze?

Naturgesetze sind zwingende Zusammenhänge (Gesetzmäßigkeiten), die (unter bestimmten Bedingungen) gegeben sind. Diese Gesetzmäßigkeiten wirken auch ohne, dass der Mensch etwas davon wissen muss.

Um ein Naturgesetz aufzuzeigen, muss es erkannt und beschrieben (man spricht auch vom entdecken) werden.


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Es sind Wirkungszusammenhänge, die ein Naturgesetz ausmachen. Naturgesetze zeigen den Zusammenhang von Wirkungen, die von Objekten ausgehen und zwischen diesen bestehen. Sie beschreiben einen zwingenden Wirkungszusammenhang.

Naturgesetzliche Zusammenhänge (Naturgesetze) können in Sätzen beschrieben werden, wie z. B. das heliozentrische Sonnensystem entdeckt von Nikolaus Kopernikus. Die Beschreibung dieses Systems bezieht sich auf den Zusammenhang von Objekten (Objekte im Weltraum, wie die Erde, die anderen Planeten oder die Sonne). Eine solche Beschreibung wird oft durch eine Aufzeichnung und ein Modell ergänzt (z.B. Das Modell des Sonnensystems).


Ein anderes Beispiel ist das Grundgesetz allen Lebens (das Prinzip allen Lebens - siehe www.west-dietmar.de/41745.html) entdeckt 2004 von Dietmar West. Es beschreibt den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen einem Organismus (Lebewesen) und seiner Umwelt. Dieser Zusammenhang macht das aus, was wir (als) Leben bezeichnen. (Siehe links im Menü DAS PRINZIP ALLEN LEBENS). Es sind bestimmte Vorgänge die diesen Zusammenhang gestalten und damit sind es bestimmte  Wirkungsabläufe zwischen einem Organismus und seiner Umwelt, und umgekehrt zwischen Umwelt und Organismus, die das Grundgesetz (das Prinzip allen Lebens) ausmachen!


Eigenschaften (Größen)

Im Grunde beschreiben (entdeckte) Naturgesetze Zusammenhänge von Größen. Größen sind Eigenschaften von Objekten, wie z. B. die Masse, die Geschwindigkeit oder die Beschleunigung eines Körpers (Objekts). Das entdeckte Naturgesetz zeigt welcher Zusammenhang zwischen den Objekten, also zwischen ihren Eigenschaften, besteht.


Eigenschaften von Objekten*, die das Leben (lebende Objekte) ausmachen

Zu den Zusammenhängen von Eigenschaften gehören auch solche, die das Leben ausmachen. Es sind Zusammenhänge zwischen Organismen und ihrer Umwelt (siehe Das Grundgesetz allen Lebens), also zum Beispiel zwischen den Eigenschaften des Menschen und den Eigenschaften seiner Umwelt. Daraus gehen auch die Zusammenhänge hervor, die das ausmachen, was wir als Gesellschaft, Gesellschaftsform oder Gesellschaftsordnung bezeichnen und die sich wiederum nur durch ihre Eigenschaften beschreiben lassen.

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Ein naturgesetzlicher Zusammenhang kann auch mathematisch formuliert werden, wie es z.B. die Keplerschen Gesetze tun, die das von Kopernikus entdeckte heliozentrische System genauer beschreiben.

Weitere Beispiele sind das Grundgesetz der Dynamik F = m x a (Kraft ist Masse mal Beschleunigung) und das Gravitationsgesetz F = G x (m1 x m2) / r² (Kraft ist Masse des einen Körpers 1 mal Masse des anderen Körpers 2, geteilt durch den Radius zum Quadrat mal der Gravitationskonstante G) entdeckt und beschrieben von Isaac Newton.

Solche Formulierungen beschreiben den Zusammenhang der Größen und ihrer Wirkungen genauer.


Ein weiteres Beispiel ist das von Dietmar West entdeckte Grundgesetz der postbiologischen Entwicklung des Homo sapiens (sapiens), beschrieben durch eine Differentialgleichung zweiten Grades (siehe links im Menü DIE POSTBIOLOGISCHE ENTWICKLUNG und dann vor allem www.west-dietmar.de/41810.html). Dieses Grundgesetz zeigt den Zusammenhang der Größen, die in dem postbiologischen (nachbiologischen) Entwicklungsvorgang des Menschen wirken. Eine dieser Größen ist as UNWISSEN des Menschen (der Menschheit) mit dem er seine nachbiologische Entwicklung antritt. Sie bedingt die FEHLLEISTUNG.

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Was ist ein Grundgesetz? Ein Grundgesetz ist ein Gesetz, von dem sich andere Gesetze ableiten lassen.*

Z.B. von dem Grundgesetz allen Lebens (Das Prinzip allen Lebens - siehe www.west-dietmar.de/41745.html) lässt sich das Grundgesetz der Psychologie (siehe www.psychologie-naturgesetze.info/42405.html) ableiten. Von diesem wiederum lassen sich weitere Gesetzmäßigkeiten, die im ERLEBEN und im VERHALTEN der Menschen wirken, ableiten. Eine solche Gesetzmäßigkeit ist z. B. die von Dietmar West entdeckte Gesetzmäßigkeit geistig-seelischer Zustände des Menschen und deren Veränderungen (entdeckt und beschrieben 1995, veröffentlicht 1996), dargestellt in einem Koordinatensystem bestimmter Größen (dem UNBEWUSSTEN und dem BEWUSSTEN). Auch diese Gesetzmäßigkeit zeigt den Zusammenhang der Größen und deren Änderungen, also den Wirkungszusammenhang der Größen.

Ein Grundgesetz erfasst grundlegendere (umfassendere) Zusammenhänge als ein daraus folgendes Gesetz.

Bei einem Naturgesetz geht es darum, den zwingenden Zusammenhang (den Wirkungszusammenhang) zu erkennen und aufzuzeigen, der in irgendeinem Bereich zwischen Objekten der belebten oder unbelebten Natur, der Erde, der Welt, des Kosmos gegeben ist und dort wirkt. Naturgesetze zeigen, was gegeben ist und welcher Zusammenhang zwingend besteht. Ein Naturgesetz beschreibt also einen Zusammenhang, von dem bestimmte Objekte betroffen sind.


Naturgesetze haben sich herausgebildet
Man kann nun mehr oder weniger spitzfindig sein und von einem Naturgesetz oder seiner Beschreibung (Formulierung) sprechen. Es sollte aber selbstverständlich sein, dass dies zu unterscheiden ist. Naturgesetzliche Zusammenhänge haben sich über mehr oder weniger längere Zeiten (Tausend, Millionen, Milliarden von Jahren) herausgebildet. Sie wirken und der Mensch kann nur bemüht sein, die Gegebenheiten und deren Zusammenhänge zu erkennen und zu beschreiben, wobei wir dann von einem Naturgesetz (Gesetz) sprechen.


Definition der Naturgesetze 

Vorausgehend habe ich geschrieben und an Beispielen gezeigt, was unter Naturgesetzen zu verstehen ist. Zunächst habe ich von zwingenden Zusammenhängen geschrieben, die zwischen Objekten bestehen und dass diese wiederum durch ihre Eigenschaften beschrieben werden.

Ein Naturgesetz ist demnach ein zwingender Zusammenhang.

Die Beschreibung eines solchen Zusammenhangs kann, darf, soll und wird dementsprechend auch als Naturgesetz bezeichnet.

Letztlich kann man ein NATURGESETZ als den zwingenden Zusammenhang von Eigenschaften von Objekten (leblosen und lebenden) bezeichnen und definieren.


Definition

Ein Naturgesetz beschreibt einen zwingenden Zusammenhang von definierten Eigenschaften von Objekten.

 

Die Beschreibung eines solchen Zusammenhangs kann in unterschiedlicher Art geschehen!


2. Was sind nicht Naturgesetze?

Nicht (keine) Naturgesetze sind die von Menschen gemachten Gesetze, wie z. B. "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland".

Dieses ist "nur" eine Sammlung von Vorschriften, von Vorgaben und Vorstellungen davon, wie "etwas" sein sollte. Es sind die Vorstellungen derer, die gerade die Macht haben - die Bemächtigten. Die Mächtigen oder Bemächtigten sind es jedenfalls; eine andere Sache ist, wie diese zu der Macht gekommen sind. *)

Die Bürger sollen sich in ihrem VERHALTEN nach den Vorschriften (Legislative der Staatsgewalt erlässt Vorschriften) richten, die als Gesetze bezeichnet werden. Tun die Bürger das nicht (Judikative der Staatsgewalt stellt Abweichungen fest), können sie belangt werden (Exekutive der Staatsgewalt übernimmt die Durchführung der Strafen, Bußen, usw.).


Die Menschen wissen nicht, wovon sie reden

Z.B. ist "die Würde des Menschen ist unantastbar" (was man darunter auch immer verstehen will) kein Naturgesetz. Im Gegenteil: wie alle Menschen wissen, wird "die Würde" (was die Würde ist, ist auch nicht definiert, was das Schlimmste an der Sache ist, denn verschiedene Menschen oder Gruppen von Menschen oder Staaten verstehen darunter Unterschiedliches und streiten darüber) andauernd und überall angetastet, auch in der BRD. Da die Würde des Menschen nicht definiert ist, wissen die Menschen nicht einmal wovon sie reden!

Wir alle wissen bezüglich der Würde des Menschen nicht wovon wir reden und die Blabbler und deren Oberblabbler in der Politik, wie die Bundespräsidenten (z. B. Roman Herzog, Joachim Gauck, Walter Steinmeier), die Bundestagspräsidenten z. B. Lammert oder Schäuble samt deren Reservisten (von jeder Partei im Bundestag ein Reservemann oder eine Reservefrau) und die Kanzler (z. B. Gerhard Schröder, Angela Merkel) wissen es erst recht nicht.


Die Auslegung "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ist also falsch und irreführend oder sogar ein Schwindel (eine wissentliche Falschauslegung)!

Die Würde des Menschen ist unantastbar klingt gut und beeindruckt vor allem Menschen, die sich nicht fragen, was damit gemeint ist. Unter diesem Gesichtspunkt funktioniert vieles in den Institutionen, die auf das Volk Einfluss nehmen müssen und in den Medien, die darum bemüht sind, sich eine Funktion im Staat zu erschwindeln.

Jedenfalls ist "Die Würde des Menschen" nicht unantastbar, sondern sie soll (sollte) unantastbar sein, vorausgesetzt es gäbe die "Würde des Menschen" und sie wäre vorher bestimmt (definiert) worden.

Vom Menschen gemachte Gesetze beziehen sich auf das Verhalten einzelner Menschen oder Gruppen von Menschen (Gesellschaftsordnungen, Staaten, Sekten, Parteien, Cliquen, Vereine, Familien, usw.).

Von Menschen gemachte Gesetze sind immer nur SOLLVORSCHRIFTEN - Vorschriften für etwas, wie es sein soll. "Du sollst das lassen", "du sollst das tun" und man denke an die Sollvorschriften in der Religion z. B. "du sollst nicht deines Nächsten Weib begehren", usw. Was sein soll, kann eintreten, muss aber nicht und ist somit mehr oder weniger nicht zwingend.

Es sind  SOLLVORGABEN für eine Gesellschaft, die aber auch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein können und sind (siehe die "Gesetze" in den verschiedenen Länder).

Die Anwendung und die Durchführung solcher vom Menschen gemachten Gesetze kann mehr oder weniger zwingend sein. Wir kennen das aus dem Leben: kleinen Einkommen zieht man die Steuer eher gleich ab; bei anderen  Einkommen geht dies wiederum über Umwege, wie die Steuererklärung mit ihren Manipulationsmöglichkeiten wie z. B. Abschreibungen, die Briefkastenfirmen, Steueroasen, usw.


Bei den vom Menschen gemachten Gesetzen muss man sich auch fragen, ob sie ehrlich gemeint sind oder vielmehr nur etwas vortäuschen sollen, mit dem Zweck Vertrauen zu gewinnen, um z. B. leichter regieren oder "den Menschen leichter das Geld aus der Tasche ziehen" (Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge, Zuzahlungen, usw.) zu können.

Man spricht heute in dem Zusammenhang mit der Einflussnahme auf das Volk auch vom Populismus! In diesem Sinn müssen die Väter und Mütter des Grundgesetzes der BRD wohl oder übel als eine der ersten Populisten*) der BRD angesehen werden. Auch sie haben versucht, mit etwas Eindruck zu machen, was nicht gegeben ist, nämlich "die Würde des Menschen".


Weiterhin ist von SOLLVORSCHRIFTEN (vom Menschen gemachte "Gesetze") noch lange nicht gesagt, ob sie für eine Gesellschaft "gut" oder "schlecht", ob sie vernünftig oder sogar absurd sind.

Darauf geht ja auch der Streit um die Gesetze zurück, als auch ein Teil des Streits zwischen verschiedenen Länder um Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Strafe, Todesstrafe, Gerechtigkeit, Gaucksche Freiheit (Freiheit zur Mätressenhaltung im Staatsdienst der BRD), usw. Verschiedene Staaten, Gruppen oder einzelne Menschen haben hierzu unterschiedliche Meinungen.

Warum und wieso dann der Name (die Bezeichnung) "Gesetz" für etwas was naturgesetzlich gar nicht gegeben ist?


Die naturgesetzliche Erklärung

Das Grundgesetz der posbiologischen Entwicklung des Menschen (welches ein Naturgesetz ist - siehe links im Menü DIE POSTBIOLOGISCHE ENTWICKLUNG und www.west-dietmar.de/41810.html) zeigt deutlich, dass der Mensch FEHLLEISTUNG (fehlerhafte Überlegungen,  fehlerhafte - falsche - Vorstellungen, falsche Darstellung von Zusammenhängen, Lügen, Betrügen, usw. oder die Darstellung falscher Zusammenhänge und letztlich fehlerhaftes VERHALTEN, das sich in den unterschiedlichsten Formen und Handlungen der Menschen zeigt, nicht vermeiden kann.

Zu diesen FEHLLEISTUNGEN gehört dann auch, dass die Auslegung der von Menschen gemachten Vorschriften und Vorgaben für das Verhalten von Menschen oder Staaten, in Anlehnung an Naturgesetze als Gesetze bezeichnet werden, obwohl sie es nicht sind. Sie sind es nicht, weil - wie vorher schon gesagt - sie nicht das beschreiben, was zwingend ist, sondern was sein soll.

Es werden also Vorschriften, die nicht beschreiben, was tatsächlich ist, als Gesetze bezeichnet, was eben falsch ist. Dies entspricht, wie gesagt, dem naturgesetzlich nicht vermeidbaren FEHLVERHALTEN (FEHLLEISTUNG, fehlerhafte Annahmen und Bezeichnungen, Aussagen, Maßnahmen, Vorschriften, Reden, Handlungen, usw.) der Menschen, das wohlgemerkt letztlich auf sein UNWISSEN zurückgeht.

Mit anderen Worten: Das FEHLVERHALTEN und damit auch die falsche Bezeichnung und Auslegung von Vorschriften durch den Staat (oder durch Staaten) erfolgen naturgesetzlich.

Das oder die FEHLVERHALTEN erfolgen also innerhalb des gegebenen und wirkenden Naturgesetzes der postbiologischen Entwicklung des Menschen Homo sapiens (dem nach FEHLVERHALTEN naturgesetzlich nicht zu vermeiden ist) und stehen somit nicht im Widerspruch zu diesem Naturgesetz!

Nochmals: Das Natur-Gesetze der postbiologischen Entwicklung des Homo sapiens sagt auch aus, dass FEHLLEISTUNG (FEHLVERHALTEN, "BLINDLEISTUNG") nicht zu vermeiden sind. 

Das bedeutet auch: Die falsche Auslegung und Festlegung von Vereinbarungen oder Vorschriften als Gesetze ist eine Form in der sich die FEHLLEISTUNG des Menschen, die naturgesetzlich nicht zu vermeiden ist, äußert. FEHLLEISTUNG erfolgt  naturgesetzlich unvermeidbar und macht auch vor der Legislative (der Gesetzgebung) des Menschen keinen Halt.


Psychologisch naturgesetzlich betrachtet entspringt die Auslegung und Bezeichnung von Vorschriften (Vereinbarungen) als Gesetze - in Anlehnung an die Naturgesetze - der Überheblichkeit und anderer liederlicher Eigenschaften mancher Menschen, die Macht haben.

Im Falle des Grundgesetzes der BRD war es die Überheblichkeit und die Macht der sogenannten Väter und Mütter des Grund"gesetzes" der Bundesrepublik Deutschland (1949). Überheblichkeit und Arroganz sind letztlich auf die UNWISSENHEIT (das UNWISSEN, eine Grundgröße die in der postbiologischen Entwicklung des Menschen wirkt) dieser Menschen zurückzuführen, die man wohl oder übel einerseits zu einem Überbleibsel der Hitlerzeit zählen muss, in der viele der Väter und Mütter des Grundgesetzes mitgewirkt hatten.


3. Der Unterschied (Zusammenfassung)


3.1  Ein Naturgesetz beschreibt und zeigt was ist (was gegeben ist) und welcher zwingende Zusammenhang tatsächlich zwischen dem Gegebenen besteht. Naturgesetze zeigen den Zusammenhang von Wirkungen, die von Objekten ausgehen und zwischen diesen bestehen. Sie beschreiben also einen zwingenden, jeden Augenblick vorhandenen Wirkungszusammenhang.

Naturgesetze sind "ISTGESETZE": So ist es und so ist der Zusammenhang!

Beispiel 1: das Grundgesetz der Dynamik, Kraft ist gleich Masse mal Beschleunigung (oder Verzögerung). Wenn eine Masse beschleunigt oder verzögert wird, dann muss eine entsprechende Kraft wirken, die gleich dem Produkt Masse mal Beschleunigung (oder Verzögerung) ist. Das ist immer so, jetzt, jeden Augenblick!

Naturgesetze wirken auch ohne, dass der Mensch davon etwas wissen muss. Deshalb muss ihre Gesetzmäßigkeit (der Zusammenhang der Wirkungen) entdeckt werden.


Letztlich:

Naturgesetze lassen sich nicht ändern.


3.2  Die von Menschen gemachten Gesetze beschreiben nicht, wie etwas (es) ist, sondern wie und was sein sollte.

Vom Menschen gemachte "Gesetze" sind also "SOLLGESETZE", SOLLvorschriften. Zwar versuchen die Menschen mit den von ihnen gemachten Gesetze einen zwingenden Zusammenhang herzustellen, der aber erfordert weitere Maßnahmen, wie z. B. beim "Steuergesetz", das Feststellen und Festlegen und dann Eintreiben von Steuern.

In der Regel wirken und setzen sich die von den herrschenden Menschen gemachten "Sollgesetze" durch, obwohl sie "gut" oder "schlecht" sein können. Trotzdem ist ein absolut zwingender Zusammenhang nicht gegeben.

Beispiel: Sie können etwas, wie es sein sollte, vor Gericht, also nach unabsehbarem Aufwand erreichen. Es muss aber nicht sein! Das heisst auch, das was sein soll, ist nicht unmittelbar gegeben.


Die "Würde des Menschen" (was man darunter auch immer versteht) ist nicht direkt mit dem Menschsein vorhanden. Wenn das so wäre, hätte es nie Sklaven oder heute in der BRD die großen und ungerechten Unterschiede im Einkommen gegeben. (Lesen Sie auch das Kapitel links im Menü auszuwählen: Die Würde des Menschen ist - was?)

Dass diese großen Unterschiede nicht der "Würde des Menschen" entsprechen, wird offensichtlich, wenn man bedenkt, dass die größten Einkommen oder auch Ansehen (Ruhm, Achtung, usw.) oft oder meistens den Menschen zukommt, die für die Gesellschaft wenig - manchmal am wenigsten - tun, oder der Gesellschaft sogar Schaden zufügen. Letzteres ist seit Jahren auch in der BRD immer mehr der Fall, weshalb diese - die BRD - oberflächlich betrachtet zwar noch "gut dasteht",  aber im Grunde in verschiedenster Hinsicht schon kaputt ist.

Mit den großen Lügen (oder Irrtümer) in den unterschiedlichsten Formen dargeboten (als Propaganda - z. B. in der einfachsten Form dargeboten: "Deutschland geht es gut"; als Lehrstoff; als Gesetze; usw.), fangen die Übel an. Einmal werden ihre nachteiligen Auswirkungen sicht- und spürbar. Dann aber ist ein "Abfangen" zu spät, weil der Unterbau, die "gesunde Grundstruktur" bereits zerstört ist, das heisst, was neu daraus hervorwächst, ist krank! Es gibt dann nur einzelne "gesunde Bereiche", die sich zwar noch wehren, aber sich nicht durchsetzen können. Sie können sich nicht durchsetzen, weil es immer auch Personen, Gruppen, Institutionen und Cliquen (ob staatlich "geprüft" oder privat) gibt, die hiervon profitieren und die Macht haben. Für diese ist ein solcher Zustand von Vorteil - nicht aber für die Gesellschaft insgesamt.

Das Kranke**) ist auf dem Vormarsch - es schreitet vorwärts. Das ist zur Zeit in beinahe allen Bereichen der BRD im Gange und für die Menschen sichtbar, die noch einigermaßen fähig sind Zusammenhänge zu erkennen und von diesen aus ein wenig auf die Zukunft schließen können!


Letztlich:

Vom Menschen gemachte Gesetze lassen sich ändern.***)


+ Vom Menschen gemachte Gesetze sind mehr oder weniger "gut" oder "schlecht"

Vom Menschen gemachte Gesetze - SOLLGESETZE - können gut oder schlecht, zum Vorteil oder zum Nachteil einer Gesellschaft, sinnvoll oder absurd sein.

Diese Betrachtung stellt sich bei Naturgesetzen nicht. Warum? Weil diese nicht zu ändern sind. Dagegen sind vom Menschen gemachte "Gesetze" zu ändern und letztlich geht das "gute oder schlechte Leben" auf diese Gesetze zurück. Deswegen auch der Kampf um "Recht" (was darunter auch immer zu verstehen ist) und Gesetze (siehe auch das Grundgesetz der BRD), die sich oft "wie eine ewige Krankheit fortsetzen und fortschleppen" oder "Vom Rechte das mit uns geboren ist, von dem ist leider nie die Frage."  (Goethe in seinem Faust). Das heisst auch, die Menschen die Macht haben und herrschen, machen die Gesetze so, dass sie zunächst ihnen Vorteile bringen. Das wollte auch Goethe letztlich damit sagen. Klar: Niemand wird so blöd sein und Gesetze machen, die für ihn selbst nicht von Vorteil sind.

Auch das Grundgesetz der BRD hätte wegen seiner irren Spruchhaftigkeit längst geändert ("modernisiert", von Irrtümer und Lügen befreit) werden müssen. Aber dazu sind Politiker nicht "groß" genug. Irrtümer zugeben, das ist nicht ihre Sache. Eher täuschen sie weiter über Irrtümer und Lügen hinweg und das mit allerlei kunstvollem Gerede, Feiern und Lobgesänge auf das, was im Grunde eher zu beklagen ist. Das heisst auch, dass sich aus dieser Sicht ein System nicht korrigiert, sich nicht von Laster befreit, sondern in einer Richtung bis zum "Zusammenbruch"****) weiter treibt. Beispiele liefert die "Geschichte der Menschen" (sprich Die postbiologische Entwicklung des Menschen) genügend.


LEGISLATIVE, JUDIKATIVE, EXEKUTIVE

So sollte es sein, z.B. die Würde des Menschen sollte unantastbar sein, wenn man zunächst einmal wüsste oder sogar nur wissen wollte, was die Würde ist!

Von Menschen gemachte Gesetze verweisen (auch) auf Zusammenhänge, die eintreten (sollen), wenn die Menschen sich nicht entsprechend den SOLLVORSCHRIFTEN verhalten. Z.B. erfolgt eine Verurteilung nach der Feststellung der Abweichung vom SOLLVERHALTEN und darauf eine Strafe.

Zunächst bringen bestimmte Menschen, die die Macht dazu haben (Machthaber, Bemächtigte, die als Gesetzgeber auftreten), ihre Vorstellung davon ein, wie etwas (es) sein soll und welcher Zusammenhang bestehen soll. Dann sagen sie: Das sind unsere Gesetze!


Wenn man von den drei Staatsgewalten (Legislative, Judikative, Exekutive) spricht, dann täuscht das über die Tatsache hinweg, dass es letztlich die herrschend Regierenden sind, die die Gesetze machen und somit über alles bestimmen. 

Der Bezug auf den Begriff "Staat" (z. B. in dem Begriff Staatsgewalt) soll darauf verweisen, dass das Volk mit inbegriffen ist, insofern es die Vertreter wählt oder auch nicht, wie in manchen Staaten. Aber letztlich sind es dann doch die herrschenden Regierenden, die Staatsgewalt ausüben und das können sogar wenige Personen oder nur eine (siehe Diktatur) sein.


LEGISLATIVE

Den Teil der Macht und Gewalt der Regierenden (des Staates) die Sollvorschriften erlassen, die als Gesetze deklariert werden, nennt man LEGISLATIVE.

Von Menschen gemachte Gesetze (siehe LEGISLATIVE, die Gesetze erlässt) beschreiben und zeigen demnach Zusammenhänge auf, wie sie vor allem in der Vorstellung der Machthabenden sein sollen. Die Urteile "Im Namen des Volkes" oder "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." (Artikel 20, Abs. 2 Grundgesetzes der BRD) sind somit mehr oder weniger eine Verdrängung und Verschleierung der Tatsache, dass die Machthabenden die Vorschriften (Gesetze) erlassen und urteilen und nicht das Volk, selbst wenn es in irgend einer Form hinzugezogen wird!


JUDIKATIVE

Ein weiterer Teil der Macht und Gewalt der Regierenden (des Staates) wird JUDIKATIVE genannt. Sie stellt Abweichungen (abweichendes Verhalten) von den Vorstellungen und Vorschriften (Gesetzen) der Gesetzgebenden fest und legt zu erfolgende Maßnahmen fest, die im Rahmen von Urteilen verkündet werden.


EXEKUTIVE

Dieser Teil der Macht und Gewalt der Regierenden (des Staates) soll dafür sorgen, dass die in den Urteilen festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden.


Bei allen diesen Instanzen sind Menschen mit ihrem UNWISSEN und dem daraus folgenden Fehlverhalten am Werk und sie sind somit menschlichen Eigenschaften unterworfen, die sich in dem Geschehen zeigen, was wir z. B. als mehr oder weniger gerecht oder ungerecht, korrupt, menschlich oder unmenschlich, blöd, dumm, schwachsinnig, usw. bezeichnen.

Eröffnet: 17.07.2017

Weiter bearbeitet:

28.07.2024, hinzugefügt Absatz "Definition der Naturgesetze"



  • Im Moment bereite ich den weiteren Inhalt für dieses Kapitel vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werde ich noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!

           Ihr Dietmar West

 
























































Eigenschaften und Größen







*Eigenschaften von Objekten





























*Grundgesetze

























































*) Die Geschehen, die zu der Macht von Menschen führten und führen, erfolgen gesetzmäßig der Natur des Menschen und der Gesetzmäßigkeiten, die hier herrschen, zufolge. Diesen entsprechend ist Fehlleistung nicht zu vermeiden und sie zeigt sich z.B. auch in der Gesetzgebung durch die Menschen. So ist das, was als Gesetz bezeichnet wird, zwar aus der Natur des Menschen hervorgegangen, aber kein Naturgesetz nach der Definition eines zwingenden Zusammenhanges, der tatsächlich vorhanden ist und nicht zu ändern ist! Das ist der Unterschied. Was als Zusammenhang in einem von Menschen gemachten "Gesetz" aufgestellt, formuliert oder gefordert wird, müsste einen zwingenden Zusammenhang beschreiben; was es aber nicht tut. Es kann falsch sein, weil es z.B. den Zusammenhang, der als Gesetz deklariert wird, nicht gibt oder nicht geben muss: z.B. "die Würde des Menschen ist unantastbar". (siehe auch das Kapitel "Die Würde des Menschen ist - was ?", links im Menü auszuwählen.)

Alles das geht aus dem Naturgesetz des postbiologischen Entwicklungsvorganges des Homo sapiens (siehe die postbiologische Entwicklung des Homo sapiens s.) hervor, welches auch deutlich zeigt, warum solche falschen und nicht direkt zwingenden Zusammenhänge, wie sie eine vom Menschen gemachte Gesetzgebung aufstellt, nicht zu vermeiden sind.



*) Populismus: Die Väter und die Mütter des Grundgesetzes der BRD waren die ersten Populisten der BRD








Gauksche Freiheit - Mätressenhaltung: das Volk bezahlt Gaucks Vergnügen - er liefert dafür Sprüche!






















































































 

























**) Das Kranke in der BRD







***) Die Änderung oder die mögliche Änderung der von Menschen gemachten Gesetze unterliegt bestimmten Gesetzmäßigkeiten. Diese gehen aus den Eigenschaften des Menschen  im Zusammenwirken mit den Eigenschaften der Umwelt (alle Lebewesen und die unbelebte Natur) hervor. Die Vorgänge selbst sind  komplex, schwer zu erfassen, aber nicht unfassbar, weil sie eben auf Größen und deren Zusammenhang (herrschende Gesetzmäßigkeiten) zurückzuführen sind.







****) ... bis zum "Zusammenbruch"






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